7. Oktober 2022 | Marathon-News

Eventupdate: Aktuelle Bestimmungen zur Sars-Cov-2 Pandemie

Das mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 gültige Bundesinfektionsschutzgesetz ermächtigt die Länder, in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Maßnahmen zur Eindämmung der Sars-Cov-2 Pandemie zu ergreifen. Derzeit gelten für unsere Veranstaltung keine Zugangsbeschränkungen wie 2G oder 3G, keine Kapazitätseinschränkungen und keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In den Vordergrund rückt das eigenverantwortliche Handeln.

Zudem hat die Messe Frankfurt ihren Betrieb an die aktuelle Lage angepasst. So werden Lüftungsanlagen mit einem möglichst hohen Frischluftanteil betrieben, der dennoch energetischen Vorgaben gerecht wird. Angepasste Reinigungsintervalle und Desinfektionsmittelspender schaffen zusätzliche Sicherheit.

Aktuelle Bestimmungen zur Sars-Cov-2 Pandemie